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   OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91   

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OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91 (https://dejure.org/1991,20070)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.1991 - 13 L 7687/91 (https://dejure.org/1991,20070)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 13 L 7687/91 (https://dejure.org/1991,20070)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 782
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91
    In einem parallelen Streitverfahren entschied das BVerwG mit Urteil vom 15.3.1988 - 1 C 25.84 -, ein Gebrauchtwagenmarkt für nicht-gewerbliche Anbieter und Nachfrager sei eine Veranstaltung zur Ermöglichung typisch werktäglicher Lebensvorgänge und widerspreche daher dem Wesen des Sonntags.

    Mit Urteil vom 15.3.1988 - 1 C 25.84 - (DVBl. 1988, 584 ff.), dem sich der Senat anschließt, hat das BVerwG klargestellt, daß ein Gebrauchtwagenmarkt für nichtgewerbliche Anbieter und Nachfrager, wie ihn der Kl. veranstaltet, als öffentlich bemerkbare Handlung, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht, von dem Verbot des § 4 Abs. 1 (2. Alternative) des Nds. Gesetzes über die Feiertage - NFeiertagsG - i. d. F. vom 29.4.1969 (GVBl. S. 113), zuletzt geändert durch Art. 5 des G vom 22.3.1990 (GVBl. S. 101), erfaßt wird.

    Daß sie hiervon Gebrauch gemacht hat, ist auch unter Ermessensgesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. zu den Grenzen des Ermessens, von Verbotsverfügungen in Fällen der vorliegenden Art abzusehen, BVerwG, Urteil vom 15.3.1988, aaO, S. 587).

  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91
    Die vom VG herangezogenen Urteile vom 11.12.1963 - 5 C 91.62 - (BVerwGE 17, 256), vom 19.10.1967 - 3 C 123.66 - (BVerwGE 28, 122) und vom 4.6.1970 - 2 C 39.68 - (BVerwGE 35, 234) betreffen sämtlich Sachverhalte, in denen die Behörde im Vorprozeß obsiegt hatte und im Rahmen einer Verpflichtungsklage ein Anspruch - aus der Sicht der späteren höchstrichterlichen Erkenntnis zu Unrecht - für unbegründet erklärt worden war.

    Während der 5. Senat bei solcher Konstellation die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung einer authentischen Gesetzesauslegung durch den Gesetzgeber gleichstellt und eine Änderung der Rechtslage bejaht, verneinen der 2. und 3. Senat zwar eine Änderung der Rechtslage, betonen gleichzeitig aber die Befugnis der Behörde, nach Ermessen über ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zu entscheiden; dabei könne etwa aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 GG) auch ein Anspruch des Betroffenen auf ein Wiederaufgreifen bestehen (BVerwGE 28, 122, 127 f.).

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91
    Die vom VG herangezogenen Urteile vom 11.12.1963 - 5 C 91.62 - (BVerwGE 17, 256), vom 19.10.1967 - 3 C 123.66 - (BVerwGE 28, 122) und vom 4.6.1970 - 2 C 39.68 - (BVerwGE 35, 234) betreffen sämtlich Sachverhalte, in denen die Behörde im Vorprozeß obsiegt hatte und im Rahmen einer Verpflichtungsklage ein Anspruch - aus der Sicht der späteren höchstrichterlichen Erkenntnis zu Unrecht - für unbegründet erklärt worden war.
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91
    Verwaltungsakte; aufgrund der Rechtskraft des Urteils ist die Behörde vielmehr außerdem daran gehindert, bei unveränderten Umständen einen inhaltsgleichen Verwaltungsakt neuerlich zu erlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.8.1962 - I C 161.58 -, BVerwGE 14, 359, 361 f.; BVerfG, Beschluß vom 31.1.1978 - 2 BvL 8/77 -, NJW 1978, 1151, 1154 f.; Kopp, VwGO, 8. Aufl., Rdnr. 21 zu § 121 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91
    Die vom VG herangezogenen Urteile vom 11.12.1963 - 5 C 91.62 - (BVerwGE 17, 256), vom 19.10.1967 - 3 C 123.66 - (BVerwGE 28, 122) und vom 4.6.1970 - 2 C 39.68 - (BVerwGE 35, 234) betreffen sämtlich Sachverhalte, in denen die Behörde im Vorprozeß obsiegt hatte und im Rahmen einer Verpflichtungsklage ein Anspruch - aus der Sicht der späteren höchstrichterlichen Erkenntnis zu Unrecht - für unbegründet erklärt worden war.
  • VGH Bayern, 12.12.1986 - 21 B 86.02208
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91
    Entscheidende Frage ist hiernach, ob die Bekl. im Hinblick auf die Klarstellung der Rechtslage durch das Urteil des BVerwG vom 15.3.1988, mit dem das von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilte Problem der Vereinbarkeit privater Gebrauchtwagenmärkte mit dem Sonntagsschutz (vgl. ablehnend z. B. BayVGH, Beschluß vom 12.12.1986 - 21 B 86.02208 -, NJW 1987, 2604) in verneinendem Sinne geklärt worden ist, trotz der Rechtskraft des Urteils des 12. Senats vom 13.10.1983 berechtigt war, gegenüber dem Kl. neuerlich eine Verbotsverfügung zu erlassen.
  • BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58

    Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91
    Verwaltungsakte; aufgrund der Rechtskraft des Urteils ist die Behörde vielmehr außerdem daran gehindert, bei unveränderten Umständen einen inhaltsgleichen Verwaltungsakt neuerlich zu erlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.8.1962 - I C 161.58 -, BVerwGE 14, 359, 361 f.; BVerfG, Beschluß vom 31.1.1978 - 2 BvL 8/77 -, NJW 1978, 1151, 1154 f.; Kopp, VwGO, 8. Aufl., Rdnr. 21 zu § 121 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 16.01.2020 - 12 A 245/18

    Änderung der Rechtslage durch Rechtsprechungsänderung bei Dauerverwaltungsakten

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung immer eine Änderung der Rechtslage darstellt (Stelkens, NVwZ 1982, 492, 493; in diese Richtung auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.12.1991 - 13 L 7687/91 - juris Rn. 10).
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